[Amtlicher Beitrag] Erläuterung zur Kalkulation des Gastwasserpreises
Zum besseren Verständnis wird die Klarstellung um den Schriftsatz ergänzt, der an die Hersbrucker Zeitung im Nachgang an die Sitzung vom 09.12.2025 geschickt wurde:
Der Frischwasserpreis ab 01.01.2026 von 1,55 €/m³ (netto) sowie die verdoppelten Grundpreise sind auf gestiegene Betriebs- und Unterhaltskosten zurückzuführen.
Der derzeit geltende Frischwasserpreis von 1,10 €/m³ (netto) aus der Kalkulation von 2023 für den Zeitraum 2024 und 2025 konnte nur so niedrig gehalten werden, da aus dem vorherigen Kalkulationszeitraum (bis 2023) ein Gebührenüberschuss von 50.000 Euro aufgelaufen ist, welcher nach Kommunalabgabengesetz (KAG) im nächsten Kalkulationszeitraum dem Gebührenzahler zugutekommen muss, wodurch der Frischwasserpreis in der Gemeinde Alfeld im ablaufenden Kalkulationszeitraum niedrig gehalten werden konnte. Ohne diesen Überschuss hätte der Frischwasserpreis bereits vom damaligen Gebührensatz 1,00 € /m³ (netto) auf 1,64 €/m³ (netto) steigen müssen.
Zudem wirkt sich auch die Gastwasserabnahme auf den Frischwasserpreis aus. Würde kein Gastwasser verkauft werden, läge der Frischwasserpreis bei 1,99 €/m³ (netto).
Die Berechnung des Gastwasserpreises unterscheidet sich von der Berechnung der Frischwassergebühren hauptsächlich durch das Ausmaß der Nutzung der Anlagenteile.
Die Gemeinde Alfeld nutzt allein 64,29 % der Anlage (Ortsnetz und deren Verteilung in die Gemeindeteile). Die restlichen 35,71 % werden gemeinsam mit Happurg genutzt (Gewinnungsanlagen wie Brunnen, Aufbereitung und Hochbehälter sowie einzelne Verteilungsanlagen, Abgabeschächte und Notverbundleitung).
Bei den gemeinsam genutzten Verteilungsanlagen entfallen 14,40 % der Kosten auf die Gemeinde Happurg. Bei den gemeinsam genutzten Gewinnungs- und Aufbereitungsanlagen entfallen bei einer gelieferten Wassermenge von 85.000 m³ p.a. 64,39 % der Kosten auf die Gemeinde Happurg.
Aus dieser aufgezeigten Relation wird deutlich, dass der Gastwasserpreis für die Gemeinde Happurg signifikant unter dem Gebührensatz für Frischwasser in der Gemeinde Alfeld liegen muss.
